Aktuelles


Information zum Hecken- und Baumschnitt


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,


Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in §39 die Fäll- und Schnittverbote für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze im Zeitraum vom 1. März bis 30. September. In diesem Zeitraum können jedoch schonende Form- und

Pflegeschnitte zur Beseitigung des diesjährigen Zuwachses durchgeführt werden. Bitte stellen Sie vor dem Formschnitt sicher, dass keine Vögel in den Hecken nisten!


In Kleingartenanlagen ist laut BNaSchuG der Rückschnitt von Bäumen auch vom 1. März bis 30. September erlaubt, es sei denn, es befinden sich Brut- oder Lebensstätten wildlebender Tierarten darin.


Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link (PDF): Informationen zum Baum- und Heckenschnitt



Information zur Mitgliederversammlung am 22.06.2025


Beschlussfähigkeit

Anwesend waren 92 von insgesamt 228 Mitgliedern. Die Versammlung wurde form- und fristgerecht gem. § 10 Absatz 2 und 3 der Satzung einberufen und war somit beschlussfähig.


Genehmigung des Kassenberichtes über das Geschäftsjahr 2024

Der Kassenbericht wurde einstimmig genehmigt.


Entlastung des Vorstandes

Dem Vorstand wurde mit einer Enthaltung Entlastung erteilt.


Wahl eines Kassierers / einer Kassiererin

Gfr Sandra Lotze wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an.


Wahl eines stellv. Kassierers / einer stellv. Kassiererin

Gfr Karsten Schwenecke - Stölting wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Er nahm die Wahl an.


Wahl eines stellv. Schriftführers / einer stellv. Schriftführerin

Gfr Susanne Jott wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an.


Wahl eines Gartenfachberaters / einer Gartenfachberaterin

Gfr Christiane Buresch wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an.


Wahl eines stellv. Gartenfachberaters / einer Gartenfachberaterin

Da sich Gfr Florian Schäfer bereiterklärt hatte, im August dieses Jahres mit einem Kurs für den Gartenfachberater zu beginnen, kann er sich bereits jetzt zur Wahl stellen. Der Abschluss des Kurses sei dafür nicht erforderlich – lediglich die zeitnahe Teilnahme. Jürgen Jäckel schlägt Florian Schäfer als stellv. Gartenfachberater vor. Florian Schäfer wird ohne Gegenstimmen gewählt. Er nahm die Wahl an.


Wahl eines 1. Kassenprüfers / einer 1. Kassenprüferin

Gfr Elke Brückner wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an.


Wahl eines 3. Kassenprüfers / einer 3. Kassenprüferin

Gfr Heidrun Steffen wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an.


Budgetplan 2025 und Abstimmung zu dessen Genehmigung

Das Budget für 2025 wurde einstimmig genehmigt.


Beschluss wegen Änderung der Schlichtungsordnung in der Anlage zur Satzung, seitens des Landesverbandes

Peter Firzlaff erläutert kurz den Hintergrund und die Entstehungsgeschichte für obige Änderung. Es gibt keine Fragen dazu. Peter Firzlaff fragt, ob die Änderung beschlossen werden soll. Die Änderung wird einstimmig angenommen.


Anträge der Mitglieder zur Mitgliederversammlung

Antrag, dass regelmäßig eine Liste per E-Mail versendet wird, in der Aufgaben aufgelistet sind, aus der sich die Mitglieder Arbeiten frei aussuchen und diese zu einem für sie passenden Zeitpunkt erledigen können. Der Antrag wird mit 81 zu 5 Stimmen abgelehnt. Es gibt 6 Enthaltungen.


Antrag zur Einrichtung eines offenen Bienen- und Insektengartens, durch Gfr Thorsten Schmidt, als Vereinsgarten in Gang 3, Garten 52. Der Antrag wird mit 84 zu 8 Stimmen angenommen.


Sonstiges

Peter Firzlaff greift noch einmal Christiane Bureschs Appell auf und bittet, Pachtvertrag und Satzung noch einmal intensiv zu lesen und zu studieren, damit die Erfordernisse daraus intensiver berücksichtigt werden.


erstellt: 30.07.2025



Beregnungsverbot der Stadt Braunschweig

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

um in der trockenen Jahreszeit Wasser zu sparen, gilt bis Ende September folgende Anordnung:


Wenn es bereits um
11:00 Uhr wärmer als 20°C ist, dürfen von 12:00 bis 18:00 Uhr keine Rasensprenger, Beregnungskanonen o.ä. benutzt werden.  Beete / Bäume dürfen auch in dieser Zeit weiterhin mit Schlauch, Brause oder „Tröpfelsystemen“ bewässert werden


Dies gilt bei der Verwendung von
Brunnen- und Oberflächenwasser.


Euer Vorstand


erstellt: 22.07.2025



Aus gegebenem Anlass - Einbruchdiebstähle


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,


aus gegebenen Anlass müssen wir vor Einbruchdiebstählen warnen. In der letzten Woche wurden im Gang 6 mehrere Lauben aufgebrochen und gezielt hochwertiges Werkzeug entwendet. Die Einbrüche wurden der Polizei angezeigt, eine Aufklärung der Taten ist jedoch noch nicht erfolgt.


Da wir nicht ausschließen können, dass es zu weiteren Taten kommt empfehlen wir, dass ihr hochwertige Werkzeuge, insbesondere Elektrowerkzeuge, eventuell mit nach Hause nehmt.


Weiterhin bitten wir euch, die Gangtore abends nach Verlassen des Vereins unbedingt zu verschließen, um möglichen Tätern ein Eindringen zu erschweren.


Und eine zweite Bitte: Lauft bitte mit offenen Augen durch den Verein und werft einen Blick in die Nachbargärten. Sollte euch etwas auffallen, meldet euch gerne bei uns, wir können dann bei Bedarf Kontakt zu den Pächtern aufnehmen.


Vielen Dank für eure Mitarbeit!



erstellt: 22.09.2023


Information zu Photovoltaikanlagen im Kleingarten


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

 

aufgrund vieler Nachfragen zur Photovoltaik-Nutzung im Kleingarten hat der Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. uns mitgeteilt, wie die Nutzung entsprechend der Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes möglich ist.

 

Die Nutzung der Photovoltaik ist zulässig, wenn der erzeugte Strom ausschließlich als Arbeitsstrom außerhalb der Laube genutzt wird, da er dann der kleingärtnerischen Nutzung dient. Die Stromversorgung darf nicht zum Wohnen einladenden Dingen (z. B. Kühlschrank), insbesondere in der Laube dienen. Dazu gehört auch die umfassende Erschließung mit Elektrizität in der Laube. Ebenfalls zu beachten ist, dass der Anschluss an das Stromnetz unzulässig ist. Wir weisen aufgrund von Nachfragen darauf hin, dass uns diese Regelungen vorgegeben wurden und wir keinen umittelbaren Einfuss auf die Ausgestaltung der Regelungen haben.

 

Sofern von der Photovoltaik-Nutzung Gebrauch gemacht werden soll müssen interessierte Gartenpächter die Photovoltaik beim Vorstand anmelden und einen Nachtragsvertrag zum Pachtvertrag unterzeichnen, eine Ausfertigung erhält der Gartenpächter und eine Ausfertigung der Verein.

 

Wir weisen der Form halber darauf hin, dass eine statische Betrachtung der Tragfähigkeit des Laubendaches erfolgen sollte (falls die PV-Anlage auf dem Dach installiert werden soll), dies jedoch einzig in Ihrer Verantwortung liegt. Bei einer Aufgabe des Pachtgartens zu einem zukünftigen Zeitpunkt werden wir uns im Rahmen einer Wertermittlung jedoch augenscheinlich von der Tragfähigkeit überzeugen und im Zweifel auch einen statischen Nachweis oder alternativ den Rückbau abverlangen.

 

Abschließend weisen wir vorsorglich darauf hin, dass eine Solaranlage bei einer Wertermittlung keinen Mehrwert darstellt (wie z. B. ein Fäkalientank, der auch bei einer Wertermittlung keinen Mehrwert darstellt) und entsprechend keine Erhöhung der Entschädigungssumme bei einer zukünftigen Gartenübergabe bewirkt. Eine Nebenabrede zur Übernahme mit einem Nachpächter ist grundsätzlich möglich aber nicht garantiert und stellt kein Hindernis bei der Gartenübergabe an einen von uns ausgewählten Nachpächter dar.


Eine Übersicht kann auch dieser PDF-Datei entnommen werden.


Bei Fragen stehen wir euch natürlich gern zur Verfügung.


erstellt: 26.03.2023



Achtung Brennverbot beachten !!!


Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.

Nähere Informationen beim Vorstand


erstellt: 24.08.2021, der Text wurde uns vom Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. vorgegeben


Bienenhaltung


Aus gegebenen Anlass hier nochmals der Hinweis:


Grundsätzlich ist die Bienenhaltung im Garten erlaubt, unterliegt aber bestimmten Voraussetzungen und Auflagen und bedarf der Erlaubnis durch den Vorstand. Sollten Sie planen, Bienen zu halten, sprechen Sie uns bitte an. Weitere Informationen finden Sie unter Unsere Bienen.


aktualisiert: 23.04.2021


Aus gegebenem Anlass


weisen wir auf die Ruhezeiten der Stadt Braunschweig hin. Diese sind an Werktagen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie ab 20:00 bis 7:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten diese ganztägig. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Internetseite der Stadt Braunschweig.


Des Weiteren möchten wir Sie bitten, auch außerhalb der Ruhezeiten Rücksicht auf Ihre Gartennachbarn zu nehmen und die Geräuschkulisse so niedrig wie möglich zu halten. Gegenseitige Rücksicht aber auch eine gewisse Toleranz ermöglichen ein friedliches Miteinander.


Ferner bitten wir Sie, Fahrräder und insbesondere Anhänger nicht in den Gängen abzustellen, um einen barrierefreien Zugang zu den Gärten zu ermöglichen. Breite Anhänger können z. B. nach dem Entladen auf dem Vorplatz der Kantine abgestellt werden. Zum Be- und Entladen dürfen Anhänger unter ständiger Aufsicht im Weg kurzfristig abgestellt werden.



Schmetterlingsgarten Mückenburg - Lust auf mehr?


Der Schmetterlingsgarten, unser Artenschutzprojekt, soll in Gemeinschaft - auch in Zusammenarbeit mit dem NABU in Braunschweig - angelegt werden und später als reich beschilderter Lehrgarten der Öffentlichkeit zugänglich sein. In dem Garten sollen sich nicht nur verschiedene Falterarten wohlfühlen, sondern auch unsere Gartenfreunde und Besucher der Anlage, die Anregungen für naturnahes Gärtnern suchen, um Insekten und Vögeln wieder mehr Lebensraum bieten zu können.

 

Wer Interesse und Lust hat, in unserer Projektgruppe mitzuarbeiten, sich bei der Planung und Gestaltung des Gartens mit einbringen möchte, ist herzlich willkommen.

Die Gruppe ist noch im Entstehen und soll kräftig wachsen, so wie auch unser Schmetterlingsgarten nach und nach Gestalt annehmen soll.


Ob regelmäßige Teilnahme oder einfach mal von Zeit zu Zeit schauen, wo man unterstützen kann und möchte - alles ist möglich.


Termine, Infos und mehr unter Tel: 0531 2876207


Wir freuen uns auf euch.


Christiane Buresch und Rita Otto